Wird Reitzubehör aus einer Sattelkammer gestohlen, leistet die
Hausratversicherung nach aktueller Rechtsprechung keinen Ersatz mehr.
Exklusiv für Mitglieder bieten wir für diese Schäden
einen neuen Rahmenvertrag an!
Versicherungsumfang
Versichert gilt der Diebstahl von Reitsätteln und Reitzubehör
aus Reitställen. Voraussetzung ist ein Einbruch in das
Gebäude des Reitvereins.
Es gelten die VHB 2004 - Fassung 2008.