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Betriebshaftpflicht für Groomer und Hundesalons

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung schützt den Hundefrisör grundsätzlich vor Schadenersatzansprüchen, wenn er einen Schaden fahrlässig verursacht hat und hierfür in Anspruch genommen wird. Ebenso, wenn das zur Schur befindliche Tier einen Schaden anrichtet und der Hundefrisör in Anspruch genommen wird.
Darüber hinaus kann der Versicherungsumfang unseres Rahmenvertrages im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen auf dem Versicherungsmarkt noch um die Schäden an den zur Behandlung übernommenen Tieren erweitert werden.



Besonderheiten unseres Rahmenvertrages


Günstiger Jahresbeitrag
(z.B. Groomer/ Hundefriseure bis 3 tätige Personen)
142,44 €
Mitversicherung
(Schäden aus Heilbehandlungen an Tieren bis 20.000 €)
106,82 €
Deckungssummen
Personenschäden: 2.000.000,00 €
Sachschäden: 1.000.000,00 €
Vermögensschäden: 100.000,00 €






  • Anmeldeformular (PDF) »
  • Schadenanzeige (PDF) »


Mitversichert gelten u.a.

  • Die gesetzliche Haftpflicht als Tierhüter der im Rahmen der versicherten Tätigkeit übernommenen Tiere
  • Obhutsschäden
  • Mietsachschäden an Betriebsräumen (Brand, Explosion, Leitungswasser, Abwasser, Versicherungssumme 1.000.000 EUR)
  • Familien-Privat-Haftpflicht für den Inhaber
  • Schäden an der Biodiversität auf fremden Grundstücken, an fremden Böden und Gewässern (nicht jedoch Grundwasser)