Die Betriebs-Haftpflichtversicherung schützt den Hundefrisör
grundsätzlich vor Schadenersatzansprüchen, wenn er einen
Schaden fahrlässig verursacht hat und hierfür in Anspruch
genommen wird. Ebenso, wenn das zur Schur befindliche Tier einen
Schaden anrichtet und der Hundefrisör in Anspruch genommen wird.
Darüber hinaus kann der Versicherungsumfang unseres
Rahmenvertrages im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen auf
dem Versicherungsmarkt noch um die Schäden an den zur Behandlung
übernommenen Tieren erweitert werden.
Besonderheiten unseres Rahmenvertrages
Günstiger
Jahresbeitrag
(z.B. Groomer/ Hundefriseure bis 3 tätige Personen)
142,44 €
Mitversicherung
(Schäden aus Heilbehandlungen an Tieren bis 20.000 €)