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Rechtsschutz für Pferdebetriebe

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

mit JurLine

Der ROLAND Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ist die optimale Lösung für landwirtschaftliche Betriebe, die nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Wir kämpfen für Ihr gutes Recht – zum Beispiel bei vertraglichen Streitigkeiten mit einem Futtermittellieferanten oder wegen mangelhafter Reparatur eines Mähdreschers.
Der integrierte Verkehrs-Rechtsschutz hilft Ihnen bei Kfz-Streitfällen. Nach einem Unfall geht es schnell um erhebliche Summen. Wenn Sie vor Gericht um Schadenersatz, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall kämpfen müssen, stehen wir Ihnen zur Seite. Und auch Streitigkeiten rund ums Wohnen sind mitversichert. Bei Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn oder dem Vermieter aus dem Pachtvertrag kämpfen wir für Ihr gutes Recht.
  • JurLine - telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich
  • Im Verkehrs-Rechtsschutz sind alle Fahrzeuge versichert, die auf Ihren Namen oder den eines anderen Familienmitglieds zugelassen sind
  • Mit Vorsorge-Versicherung für Risiken, die erstmalig bei Ihnen neu entstehen
  • Halt- und Parkverstöße sind mitversichert
  • Alle zur Landwirtschaft genutzten Flächen sowie Ihre selbst genutzten Wohneinheiten sind unabhängig von der Jahresbruttomiete/-pacht versichert
  • Versicherungsschutz besteht auch für Ihre Familie im privaten und beruflichen Lebensbereich
  • ie haben weltweiten Versicherungsschutz auch bei längeren Auslandsaufenthalten (bis 6 Monate)
  • ohe Versicherungssumme: 500.000,00 € je Rechtsschutzfall 




Jahresbeiträge bis 20 ha Betriebsfläche

einschl. 19 % Versicherungssteuer

Selbstbeteiligung 150,00 € je Rechtsstreit    245,58 €
Selbstbeteiligung 300,00 € je Rechtsstreit    214,35 €

Was ist versichert ?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, z. B. Schmerzensgeld nach einem Unfall oder der Viehbestand muss getötet werden
  • Arbeits-Rechtsschutz z. B. wegen der Notwendigkeit einer Kündigungsschutzklage
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht  z.B. Reklamation nach Kauf eines Mähdreschers oder von Futtermittel
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichtenz. B. weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz z. B. zur Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen z.B. wenn der Führerschein nicht wieder ausgehändigt werden soll
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten im privaten Bereich für Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, z. B. wenn gegen die Schulnoten der Kinder geklagt werden muss
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. wegen eines Dienstvergehens
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, z. B. fahrlässige Körperverletzung
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwaltes in Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes nach einer geänderten Rechtslage, z. B. Nachlassstreitigkeiten nach Erbfall
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Versicherungsschutz besteht für die aktive Nebenklage gegen den Täter bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit und gegen das Leben
  • JurLine – telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (nicht im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit) für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, z. B. für Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Pachterhöhung oder bei Streitigkeiten als Eigentümer mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung.