Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private
Altersvorsorge, die spätere Rentenzahlungen durch die gesetzliche
Rentenversicherung ergänzen soll.
Die Förderung der Riester-Rente besteht sowohl aus den
jährlichen Zulagen als auch aus der Möglichkeit, die
monatlichen Beiträge steuerlich geltend zu machen.
Versicherte erhalten eine jährliche Grundzulage in Höhe von
154,00 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Zulage um 185,00
Euro. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden,
beträgt die jährliche Zulage sogar 300,00 Euro.
Darüber hinaus können insgesamt bis zu 2.100,00 Euro pro Jahr
als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden
allerdings die erhaltenen Zulagen von der maximal möglichen
Steuerersparnis abgezogen.
Alle Vorteile auf einen Blick
Renditen über 10 % aufgrund der staatlichen
Förderung, den Steuervorteilen, der Zinsgarantie und den
Überschüssen möglich.
Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können
zusätzlich Steuern gespart werden.
Hartz IV-sicher!
Übertragung der Ansprüche auf den Vertrag
des Ehepartners im Todesfall.
30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals als
Einmalleistung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich.