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Riester - Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge, die spätere Rentenzahlungen durch die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen soll.
Die Förderung der Riester-Rente besteht sowohl aus den jährlichen Zulagen als auch aus der Möglichkeit, die monatlichen Beiträge steuerlich geltend zu machen.
Versicherte erhalten eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154,00 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Zulage um 185,00 Euro. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die jährliche Zulage sogar 300,00 Euro.
Darüber hinaus können insgesamt bis zu 2.100,00 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden allerdings die erhaltenen Zulagen von der maximal möglichen Steuerersparnis abgezogen.



Alle Vorteile auf einen Blick

  • Renditen über 10 % aufgrund der staatlichen Förderung, den Steuervorteilen, der Zinsgarantie und den Überschüssen möglich.
  • Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können zusätzlich Steuern gespart werden.
  • Hartz IV-sicher!
  • Übertragung der Ansprüche auf den Vertrag des Ehepartners im Todesfall.
  • 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals als Einmalleistung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich.