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Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Reitlehrer, u.a. die Reitlehrerhaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung für Reitlehrer und Schulpferdehaftpflicht:

Aktuelles

  • Mit und ohne Reitlizenz 

  • Einschl. therapeutisches Reiten

  • Einschl. Hilfspersonal

  • Schulpferd und gewerblicher
    Verleih ist versichert

  • TOP-Versicherungskonditionen

  • Reitehrer mit A-, B- u. C-Lizenz

  • Kein Zuschlag für Reitsport

  • Einzigartiger Rahmenvertrag

Die Reitlehrerhaftpflicht, auch Reitlehrerberufshaftpflicht genannt, schützt den Reitlehrer, wenn im Reitunterricht doch einmal etwas passiert.

 

Als Reitlehrer müssen Sie das "Können" des Reitschülers richtig einschätzen.

 

Ein falsches Kommando, die Bereitstellung eines ungeeigneten Pferdes oder ein zu hohes Hindernis führen schnell zu einem Reitunfall. Haben Sie als Reitlehrer den Reitunfall verschuldet, haften Sie für den Schaden und müssen ihn ersetzen. Mit einer Reitlehrerberufshaftpflicht schützen Sie sich vor solchen Schadenersatzansprüchen, auch gegen Regressansprüche der Krankenkassen.

 

Unsere Reitlehrerberufshaftpflichtversicherung gilt für Reitlehrer, Reittherapeuten, Bereiter, Berittführer. Wir machen keinen Unterschied, ob Sie eine Reitlizenz haben oder nicht. Auch nebenberufliche Reitlehrer oder Hobbyreitlehrer werden zu gleichen Konditionen versichert. Berittschäden an einem fremden Pferd können wie Schulpferde günstig mitversichert werden.

  • Freizeit- u. Berufsunfälle 

  • Kein Zuschlag für Reitsport

  • Ohne Gesundheitsprüfung

Nicht vergessen sollten Sie auch Ihre eigene Absicherung als Reitlehrer. Durch einen speziellen Rahmenvertrag können wir für alle Reitlehrer mit einer A,-, B- oder C-Lizenz eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Dieser Rahmenvertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist exklusiv nur über unsere Bezirksdirektion abzuschließen. Der Reitsport gilt ohne Beitragszuschlag mitversichert.

Reiterunfallversicherung

MIT HELMBONUS:
25 % mehr Leistung

Versicherungssummen:

  • Höchstleistungen bei 100% Invalidität

  • Grundsumme Invalidität (225% Progression)

  • Todesfall-Leistung

  • Krankenhaustagegeld

  • Kosmetische Operationen

  • Bergungskosten/ Kurkosten

(ab dem 2. Pferd 10 % Nachlass)

112.500,00 €

50.000,00 €

 

10.000,00 €

10,00 €

5.000,00 €

1.500,00 €

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