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Transport fremder Pferde… wer haftet und welche Versicherung kommt hier auf?

Endlich! Es ist soweit! Die Tage werden länger. Die Uhr wird endlich wieder umgestellt und die langersehnte neue Turniersaison beginnt. Doch nicht jeder Reiter hat einen Pferdeanhänger. Aber meistens findet sich jemand der noch einen Platz im Hänger frei hat und das Pferd des Freundes oder der Freundin mitnehmen kann. Super!

Aber Achtung! Wer haftet, wenn etwas beim Transport mit dem Pferd passiert? Und wer haftet, wenn das fremde Pferd Schäden am Anhänger verursacht?

Hierzu nimmt Jens Schütz von der Schütz & Thies Versicherungskontor KG, Experte für Pferdeversicherungen, Stellung.

Kaum jemand macht sich Gedanken über den Versicherungsschutz, wenn er aus Gefälligkeit das Pferd eines Freundes oder einer Freundin mit in seinem Hänger transportiert. Aber es kann schneller etwas geschehen als man denkt.

Was passiert zum Beispiel, wenn das fremde Pferd beim Verladen den Pferdeanhänger beschädigt?

Der Pferdehalter des Pferdes muss für den Schaden am Pferdeanhänger aufkommen, wenn sich die sogenannte Tiergefahr verwirklicht hat, z.B. das Pferde scheut und hierbei den Pferdeanhänger beschädigt. Leider sind diese Schäden nicht automatisch in jeder Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.

Allen über unsere Bezirksdirektion versicherten Kunden können wir aber Entwarnung geben. In unseren Rahmenverträgen sind Schäden an fremden Pferdetransportanhängern, die das eigene Pferd verursacht, grundsätzlich und ohne Begrenzung mitversichert.

Während der Fahrt bleibt das Pferd im Heunetz hängen, gerät in Panik und verletzt das Pferd des Hängerbesitzers bzw. –fahrers. Wer kommt für den Schaden auf?

Auch hier besteht natürlich Versicherungsschutz für den Pferdehalter. Derartige Schäden werden aber leider nicht von einer Person gesehen und ein Schadenhergang kann nur vermutet werden. Eine Ersatzpflicht und auch die Höhe der Ersatzpflicht ist abhängig vom Einzelfall.

Der Fahrer des Pferdetransportes verursacht einen Unfall bei dem das fremde Pferd schwer verletzt wird. Wie verhält es sich mit der Versicherung in einem solchen Fall?

Vorab muss erwähnt werden, dass generell keine Regulierung über die KFZ-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs oder des Pferdeanhängers erfolgt. Schäden an der Ladung, wozu das Pferd zählt, sind generell ausgeschlossen!

Bei einem normalen Verkehrsunfall haftet der Fahrer für den Schaden am Pferd nicht, weil er aus Gefälligkeit den Transport durchführt und somit der stillschweigende Haftungsverzicht gilt. Der Fahrer muss somit nicht für den Schaden an dem fremden Pferd aufkommen.

Hat der Fahrer aber den Unfall grob fahrlässig verursacht, z.B. infolge überhöhter Geschwindigkeit oder Vorfahrtsmissachtung, haftet er für den Schaden an dem fremden Pferd und muss dem Besitzer des Pferdes den gesamten Schaden ersetzen.

Eine Absicherung für Schäden an den Pferden während eines Transports kann nur über eine Pferde-Lebensversicherung und/ oder Transportversicherung erfolgen.

Sofern dann aber ein Schaden von einer Transportversicherung bezahlt wurde, kann diese natürlich bei dem Verursacher (Fahrer) Regress fordern.

Unser Fazit:

Wenn man als Fahrer fremde Pferde transportiert, sollte man sich seines Risikos sehr bewusst sein.

Bei einem leicht verschuldeten Unfall kann sich der Fahrer i.d.R. auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss berufen, weil er aus Gefälligkeit gehandelt hat.

Verursacht der Fahrer den Unfall jedoch grob fahrlässig, muss er für die Schäden am fremden Pferd aufkommen. Auch ein vorher schriftlich aufgesetzter Haftungsausschluss hilft hier i.d.R. nicht.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, Tel. (0421) 33111200, www.ipzv-versicherungen.de

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