Als Versicherungspartner vieler großer Pferdesportverbände, u.a. IPZV e.V., VFD e.V. und der Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband e.V. werden wir oft gefragt, welche Versicherungen für Reitlehrer und Pferdewirte notwendig sind. Hierzu geben wir gerne einen kurzen Überblick, welche Versicherungen von uns empfohlen werden.
Für angestellte Reitlehrer besteht Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Versicherungsschutz über die vom Arbeitgeber abgeschlossene Betriebs-Haftpflichtversicherung. Hier sollten die Tätigkeiten Reitunterricht, Bereiten von Pferden über die Betriebs-Haftpflichtversicherung mit einem Unterpunkt Reitlehrer-Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein.
Sofern Pferdewirte außerbetrieblich Reitunterricht erteilen oder Pferde bereiten, benötigt man eine eigene Reitlehrer-Haftpflichtversicherung, weil man hier dann nicht mehr über den Betrieb (Arbeitgeber) versichert ist.
Reitlehrer-Haftpflichtversicherung einschl. Bereiter-Haftpflichtversicherung:
Kommt ein Reitschüler während des Reitunterrichts zu schaden, kann schnell der Reitlehrer hierfür herangezogen werden.
Wenn der Reitlehrer den Schaden verschuldet hat, muss er für alle Kosten aufkommen.
Ob der Reitlehrer für den Schaden verantwortlich ist, prüft die Versicherung. Ist der Reitlehrer für den Schaden nicht verantwortlich, lehnt die Versicherung die Schadenersatzansprüche ab und übernimmt hierfür auch alle Kosten, auch Anwalts- und Gerichtskosten. Diese Rechtsschutzfunktion ist Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Wenn der Reitlehrer jedoch den Schaden verschuldet hat oder auch nur zu einem Teil mitverantwortlich ist, begleicht die Versicherung ganz oder je nach Mitverantwortung den entstandenen Schaden.
Wichtig bei der Reitlehrer-Haftpflichtversicherung ist, dass alle Tätigkeiten automatisch versichert gelten. Einmal abgeschlossen, kann man sich nach Jahren kaum noch an die Einzelheiten des Versicherungsschutzes erinnern.
Viele Versicherungen bieten nicht automatisch Versicherungsschutz für therapeutischen Reitunterricht! Die Grenze zwischen normalen Reitunterricht und therapeutischen Reitunterricht ist jedoch schwer zu ziehen.
Die Reitlehrer-Haftpflichtversicherung sollte den „normalen“ Reitunterricht, therapeutischen Reitunterricht und auch den Beritt von Pferden abdecken. Zusätzlich sind hier auch geführte Ausritte mit Reitschülern abgesichert.
Anzumerken ist hier, dass oft auch Freundinnen oder Freunde als Hilfspersonen eingesetzt werden. Bei einer guten Reitlehrer-Haftpflichtversicherung sind diese Personen dann auch automatisch mitversichert.
Auch muss bei den Bereiter-Tätigkeiten die gesetzliche Haftpflicht als Tierhüter der zu bereitenden Pferde eingeschlossen sein. Wenn das Pferd während des Beritts ausbricht und einen Schaden verursacht, kann nicht nur der Pferdehalter, sondern auch der Bereiter zu Schadenersatz verpflichtet werden.
Die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten mindestens 5 Mio. € betragen.
Über einen speziellen Rahmenvertrag bieten wir, Schütz & Thies diesen vollständigen Versicherungsschutz bereits für einen Jahresbeitrag in Höhe von 98,60 € an!
Tipp: Auch wenn nur gelegentlich Reitunterricht erteilt wird, sollte man Versicherungsschutz haben.
Tierhüter-Haftpflichtversicherung:
Sofern Berittpferde für einen längeren Zeitraum beim Bereiter verweilen, ist auch eine gewerbliche Tierhüter-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Über die Reitlehrer-Haftpflichtversicherung einschließlich Bereiter-Haftpflicht ist der Versicherungsschutz für Schäden, die das Pferd während der Bereitertätigkeit an Dritten anrichtet, bereits eingeschlossen.
Nicht jedoch, wenn das Pferd außerhalb der Bereiterzeit, z.B. nachts aus der Box ausbricht und einen Verkehrsunfall verursacht und einen Schaden anrichtet. Hier kann schnell der Bereiter in Anspruch genommen werden und benötigt dann die Tierhüter-Haftpflichtversicherung für die Begleichung des Schadens an den Autofahrer (Jahresbeitrag je Pferd 35,00 €). Wird auch das Pferd verletzt, kann hierfür auch Versicherungsschutz für günstige 20,00 € jährlich abgeschlossen werden.
Zusatzversicherung Berittschäden an Pferden:
Als Bereiter von Pferden, kann es schnell passieren, dass sich das Pferd verletzt. Zum Beispiel kann das Pferd beim Fertigmachen in der Stallgasse durchgehen, auf dem nassen Kopfsteinpflaster ausrutschen und sich hierbei schwer verletzen. Schadenersatzansprüche für die Behandlungskosten werden dann schnell vom Pferdehalter beim Bereiter eingefordert.
Diese Zusatzversicherung bieten jedoch viele Versicherungen gar nicht an oder nur mit völlig unzureichenden Versicherungssummen.
Auch hier bieten wir einen sehr preisgünstigen Versicherungsschutz an:
Versicherungsschutz für Berittschäden an Pferden je 25.000,00 € kosten jährlich nur 98,60 €. Dieser Jahresbeitrag gilt pauschal für den Reitlehrer/ Bereiter, nicht je Pferd!
Eigene Schulpferde;
Wenn für den Reitunterricht das eigene Pferd eingesetzt wird, reicht die normale Pferde-Haftpflichtversicherung nicht aus.
Das Pferd wird dann automatisch zu einem sogenannten Schulpferd.
Somit benötigt man zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für das Schulpferd.
Die Jahresbeiträge hierfür betragen für Kleinpferde 151,00 € und Großpferde 204,00 €.
Auch hier sollte man auf hohe Versicherungssummen und einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz achten.
Nun zu den Versicherungen, wenn einem selbst etwas zustößt:
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Als Reitlehrer, Pferdewirt oder Pferdewirtschaftsmeister kann schnell etwas passieren. Die eigene Arbeitskraft ist das größte Kapital, dass man unbedingt absichern sollte.
Wenn man aufgrund einer Krankheit, Unfall oder psychische Erkrankungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, gibt es vom Staat keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, unter Umständen lediglich eine Erwerbsminderungsrente!
Wenn man weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält man die volle Erwerbsminderungsrente (ca. 30-35 % des Bruttoverdienstes). Kann man noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten, erhält man die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 14-17 % des Bruttoverdienstes). Hier ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei nicht um den ausgeübten Beruf handelt, sondern um jegliche mögliche Tätigkeit. Als Beispiel ist hier zu nennen, wenn ein Chefarzt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, jedoch noch körperlich in der Lage ist, eine Schranke im Parkhaus zu bedienen, hat er keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Zusätzlich hat man erst Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn man mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier die einzige sinnvolle Absicherung!
Jedoch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Pferdewirte aufgrund des hohen Berufsrisikos kaum zu bekommen, und wenn, dann zu kaum bezahlbaren Beiträgen.
In Zusammenarbeit mit unseren Pferdeverbänden bieten wir jedoch spezielle Konditionen für Pferdewirte an. Auszubildende und Berufsanfänger können unter gewissen Voraussetzungen in den ersten 5 Jahren sogar einen Beitragsnachlass in der Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 40 % erhalten.
Eine Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von mtl. 1.000,00 € kann unter bestimmten Umständen für junge Berufsanfänger bereits ab ungefähr 35,00 € erfolgen (wenn auch Turniere geritten werden, wird es etwas teurer).
Die volle Berufsunfähigkeitsrente wird bereits gezahlt, wenn man zu mindestens 50 % den Beruf Pferdewirt nicht mehr ausüben kann.
Unfallversicherung:
Als weitere sinnvolle Absicherung ist auch eine Unfallversicherung mit hoher Invaliditätsleistung und/ oder Unfallrente zu empfehlen. Auch hier sollte man auf gute Versicherungsbedingungen achten.
Anhand dieser kurzen Übersicht über die wichtigsten Versicherungen für Pferdewirte kann man leicht erkennen, wie wichtig die richtige Absicherung für den Fall der Fälle ist.
Aufgrund der Komplexität erhalten Pferdewirte den richtigen Versicherungsschutz nur von Versicherungsexperten, die sich wirklich mit Versicherungen im Pferdesport auskennen.
Diesen Bericht können Sie gerne als pdf hier herunterladen:
ODER: Rufen Sie uns einfach direkt an, 042133111200.
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