top of page

Insolvenzversicherung
für Reiseanbieter

 
Jahresbeitrag nur 400,00 €
(Jahres
umsatzsumme bis zu 50.000,00 €)

 
 

 
R+V Kautionsversicherung für Reiseanbieter:
 

Ihre Reiseteilnehmer brauchen Sicherheiten. Sie als Reiseveranstalter bzw. Reisebüro sind nach § 651r BGB bzw. § 651r iVm. § 651w BGB verpflichtet, Ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, bieten wir Ihnen die Kautionsversicherung für Reiseveranstalter an.


Die RundV Versicherung übernimmt gegenüber dem Reisenden die Absicherung des Reiseanbieters. Das heißt konkret:

 

  • Die Erstattung des gezahlten Reisepreises, wenn Reiseleistungen durch Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht erfüllt werden können.
     

  • Die Sicherstellung der Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung bei Zahlungsunfähigkeit
     

Als Nachweis für die Insolvenzabsicherung durch die Kautionsversicherung für Reiseanbieter muss jedem Reisenden bereits bei Anzahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein ausgehändigt werden. Dadurch wird der direkte Anspruch gegen einen Kundengeldabsicherer (hier R+V) nachgewiesen. Der Sicherungsschein garantiert dem Reiseteilnehmer die Rückerstattung seines Reisepreises, falls Sie als Veranstalter infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die vertraglichen Reiseleistungen nicht erbringen können. Die Sicherungsscheine können online abgerufen werden!


Sicherungsscheine:
 

bottom of page