Insolvenzversicherung
für Reiseanbieter
Jahresbeitrag nur 400,00 €
(Jahresumsatzsumme bis zu 50.000,00 €)
R+V Kautionsversicherung für Reiseveranstalter & Vereine - Gesetzeskonforme Absicherung nach § 651r BGB:
Ihre Reiseteilnehmer brauchen Sicherheiten. Sie als Reiseveranstalter bzw. Reisebüro sind nach § 651r BGB bzw. § 651r iVm. § 651w BGB verpflichtet, Ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, bieten wir Ihnen die Kautionsversicherung für Reiseveranstalter an.
Ob Sie ein professioneller Reiseveranstalter, ein Reisebüro, ein Sportverein, ein Pferdeverein, ein Reitstall oder ein gemeinnütziger Verein sind – sobald Sie organisierte Reisen oder Ausflüge mit mindestens einer Übernachtung und Transport anbieten, schreibt der Gesetzgeber nach § 651r BGB in Verbindung mit § 651w BGB eine Insolvenzversicherung (oft auch Kautionsversicherung für Reiseveranstalter genannt) vor.
Über IPZV-Versicherungen können Sie diese Absicherung schnell, unkompliziert und rechtssicher abschließen – und das bereits ab 400 EUR pro Jahr.
Die RundV Versicherung übernimmt gegenüber dem Reisenden die Absicherung des Reiseanbieters. Das heißt konkret:
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Die Erstattung des gezahlten Reisepreises, wenn Reiseleistungen durch Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht erfüllt werden können.
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Die Sicherstellung der Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung bei Zahlungsunfähigkeit
Sicherungsscheine für Reiseteilnehmer:
Als Nachweis für die Insolvenzabsicherung durch die Kautionsversicherung für Reiseanbieter muss jedem Reisenden bereits bei Anzahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein ausgehändigt werden. Dadurch wird der direkte Anspruch gegen einen Kundengeldabsicherer (hier R+V) nachgewiesen. Der Sicherungsschein garantiert dem Reiseteilnehmer die Rückerstattung seines Reisepreises, falls Sie als Veranstalter infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die vertraglichen Reiseleistungen nicht erbringen können. Die Sicherungsscheine können online abgerufen werden!
Insolvenzversicherung für Reiseanbieter – umfassender Schutz für Reiseveranstalter & Vermittler
Was ist eine Insolvenzversicherung für Reiseanbieter?
Eine Insolvenzversicherung für Reiseanbieter – häufig auch Insolvenzabsicherung, Reisesicherungsschein oder Absicherung nach §651r BGB genannt – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Reiseveranstalter und bestimmte Reisevermittler.
Sie schützt Reisende finanziell, falls ein Reiseunternehmen zahlungsunfähig wird und seine vertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erbringen kann. Die Insolvenzversicherung übernimmt in diesem Fall unter anderem:
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die Rückzahlung bereits geleisteter Kundengelder
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Kosten für die Rückbeförderung gestrandeter Reisender
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notwendige Mehrkosten für eine Fortsetzung oder Beendigung der Reise
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organisatorische Maßnahmen zur Abwicklung der Reisenden
Ohne eine gültige Insolvenzabsicherung ist es Reiseanbietern nicht erlaubt, Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen anzubieten. Für Unternehmen ist sie daher ein unverzichtbarer Bestandteil der gesetzlichen Absicherung und ein zentrales Vertrauenselement gegenüber den Kunden.
Wer benötigt eine Insolvenzversicherung?
Eine Insolvenzabsicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für:
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Reiseveranstalter, die Pauschalreisen anbieten
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Reisevermittler, die verbundene Reiseleistungen verkaufen
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Online-Plattformen, die mehrere touristische Leistungen vermitteln
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Unternehmen, die Reisebausteine bündeln (z. B. Unterkunft + Mietwagen + Flug)
Nicht erforderlich ist die Absicherung nur, wenn keine Kundengelder entgegengenommen werden oder ausschließlich Einzelleistungen vermittelt werden.
Welche Arten von Insolvenzabsicherung gibt es?
Reiseanbieter können sich gemäß EU-Pauschalreise-Richtlinie und §651r BGB über verschiedene Absicherungsmodelle schützen:
1. Insolvenzversicherung nach §651r BGB
Die klassische Lösung für kleine und mittelständische Reiseunternehmen.
Sie deckt die gesetzlich definierten Leistungen vollständig ab und ist die häufigste Form der Absicherung.
2. Bankbürgschaft / Garantie
Eine Bank oder ein Kreditinstitut übernimmt die Absicherung im Insolvenzfall.
Diese Lösung wird häufig von größeren Veranstaltern genutzt, setzt aber Bonität voraus.
3. Branchen- und Garantiefonds
Einige Reisebranchenverbände bieten kollektive Absicherungslösungen an.
Diese sind jedoch meist mit strengen Aufnahmebedingungen verbunden.
Warum ist eine Insolvenzversicherung für Reiseanbieter wichtig?
Die Insolvenzabsicherung ist aus drei Gründen unverzichtbar:
✔ Gesetzliche Pflicht
Ohne gültigen Sicherungsschein dürfen Reiseveranstalter und Vermittler keine Kundengelder annehmen.
✔ Schutz vor hohen Haftungsrisiken
Im Insolvenzfall drohen hohe Schadensersatzansprüche – eine Absicherung schützt das Unternehmen vor existenziellen Risiken.
✔ Vertrauensgewinn gegenüber Kunden
Ein gültiger Sicherungsschein signalisiert Seriosität und Professionalität, was die Buchungswahrscheinlichkeit erhöht.
Was kostet eine Insolvenzversicherung für Reiseanbieter?
Die Kosten einer Insolvenzversicherung hängen ab von:
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Umsatzvolumen des Reiseanbieters
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Anzahl der Reisenden pro Jahr
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Risikoprofil des Unternehmens
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Art und Umfang der Absicherung
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Unternehmensalter und Bonität
Typische Kosten bewegen sich zwischen 0,8 % und 1,5 % des Jahresumsatzes.
Für kleine Reiseveranstalter starten die Preise meist ab 500–1.500 € pro Jahr.
Gerne erstellen wir ein individuelles, unverbindliches Angebot über ipzv-versicherungen.de.
Insolvenzversicherung für Reiseanbieter über die R+V Versicherung von ipzv-versicherungen.de
Unsere Insolvenzabsicherungen bieten Reiseunternehmen zahlreiche Vorteile:
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Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen gemäß §651r BGB
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Schnelle und unkomplizierte Ausstellung der Sicherungsscheine
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Versicherungslösungen für kleine, mittlere und große Reiseveranstalter
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Faire Beiträge & transparente Vertragsbedingungen
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Langjährige Erfahrung in der Absicherung von Reiseanbietern
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Individuelle Beratung und persönliche Betreuung
Wir unterstützen Reiseunternehmen dabei, die passende Insolvenzabsicherung zu finden – effizient, rechtssicher und zuverlässig.
Worauf sollte man bei einer Insolvenzversicherung für Reiseanbieter achten?
Beim Abschluss einer Insolvenzversicherung sollten Reiseanbieter auf folgende Punkte achten:
1. Versicherungssumme & Deckungsumfang
Die Absicherung muss alle gesetzlich geforderten Leistungen abdecken – inklusive Rückbeförderung und Rückerstattung der Kundengelder.
2. Kostenstruktur & Selbstbehalte
Vergleichen Sie Tarife und mögliche Selbstbeteiligungen, um die wirtschaftlich beste Lösung zu finden.
3. Bonitätsanforderungen
Einige Versicherer verlangen Bonitätsnachweise oder Jahresabschlüsse.
Wir helfen dabei, die Anforderungen transparent zu klären.
4. Gültigkeit der Sicherungsscheine
Sicherungsscheine müssen für jeden Reisenden korrekt ausgestellt werden.
5. Anerkennung in der gesamten EU
Die Absicherung sollte zwingend EU-weit anerkannt sein.
6. Schnelle Ausstellung & einfache Verwaltung
Besonders wichtig für Reiseunternehmen mit vielen Buchungen.
Insolvenzversicherung bei ipzv-versicherungen.de – Ihre Vorteile auf einen Blick
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Über 30 Jahre Erfahrung im Versicherungswesen
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Wir stehen Reiseveranstaltern sowie Reisevermittlern als kompetenter Partner zur Seite.
