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Private Haftpflichtversicherung jetzt einschl. kostenloser Diensthaftpflicht für z.B. Beamte, Lehrer


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Die Dienst-Haftpflichtversicherung für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Lehrer, Erzieher, Geistliche und Polizeibeamte kann jetzt kostenlos in die Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Mitversichert ist der Regressanspruch des Dienstherrn gegen den Versicherungsnehmer wegen eines Personen- oder Sachschadens. Dies gilt auch für Regressansprüche, bei denenes sich um öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche handelt.

Auch gilt mitversichert die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommenvon fremden Schlüsseln – auch soweit es sich um Haftpflichtansprüche öffentlich rechtlichen Inhalts handelt –, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Berufsausübung übergeben worden sind.

Für Lehrer an öffentlichen und privaten Schulen aller Art gilt zusätzlich mitversichert:

- Gesetzliche Haftpflichtaus aus der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktivenStoffen)

- Leitung und/ oder Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit

verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen

- Erteilung von Nachhilfestunden


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