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Insolvenzversicherung für Reiseanbieter - mit Sicherungsscheine

Neben "normale" Reiseveranstalter bieten auch immer mehr Pferdevereine Reisen für Pferd und Reiter:innen an. Hierbei ist besonders zu beachten, dass ein Pferdeverein oder Unternehmer:in, der/die dem Reisenden Reiseleistungen in Form von Transport, Übernachtung und eventuell auch Verpflegung erbringt, schnell nach § 651 a BGB Reiseveranstalter von Pauschalreisen wird.

Wir, die Schütz & Thies Versicherungskontor KG, als Versicherungspartner vieler Pferdesportverbände und Pferdevereine haben uns diesem Thema angenommen.


Nach dem Gesetz ist eine Pauschalreise die Gesamtheit von mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für eine Reise, z.B. Transport und Unterkunft.

Nach § 651r BGB bzw. § 651r iVm § 651w BGB müssen Reiseveranstalter den Reisenden für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz absichern.


Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, bieten wir die Kautionsversicherung für Reiseveranstalter über die RundV Versicherung an.


Über eine Onlinestrecke können auch gelegentliche "Reiseveranstalter" Versicherungsschutz und die damit für den Reisenden notwendigen Sicherungsscheine erhalten.


Bei einem Jahresumsatz für erbrachte Reisen bis 50.000,00 € im Jahr, beträgt der zu zahlende Jahresbeitrag nur 400,00 €.



ODER: Rufen Sie uns einfach direkt an, 042133111200.






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