Notwendige und empfohlene Versicherungen für Pferdebetriebe, Pferdewirte, Reitlehrer und Pferdewirtschaftsmeister
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Welche Versicherungen brauchen Inhaber von Pferdebetriebe, Pferdewirte, Reitlehrer oder Pferdewirtschaftsmeister wirklich?
Als langjähriger Versicherungspartner großer Pferdesportverbände – darunter IPZV e.V., VFD e.V. und die Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband e.V. – werden wir häufig genau das gefragt.
Hier finden Sie kompakte, praxisnahe Antworten über alle wichtigen Versicherungen im Pferdeberuf – ergänzt um zentrale Fragen aus der Praxis von Pensions- und Ausbildungsbetrieben, beantwortet von Jens Schütz von Schütz & Thies Versicherungskontor KG.
Welche Versicherungen empfehlen Sie grundsätzlich jedem, der fremde Pferde gemeinsam mit eigenen Pferden hält?
Sobald fremde Pferde eingestellt oder betreut werden, entsteht eine erhöhte Haftung als Tierhalter und Tierhüter.
Unverzichtbar sind eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit Einschluss Pensionspferdehaltung)
Sie deckt:
Personen- und Sachschäden durch den Betrieb
Schäden durch mangelhafte Anlagen (z. B. defekte Zäune)
Verkehrssicherungspflichtverletzungen
Schäden durch Mitarbeiter
Wichtig ist, dass die Pensionspferdehaltung ausdrücklich eingeschlossen ist. Hierzu zählt die gewerbliche Tierhüter-Haftpflicht, die erforderlich ist, wenn:
fremde Pferde versorgt oder bewegt werden
Weidegang organisiert wird
Pferde auf die Anlage verbracht werden
Zusätzlich sollte auch eine Obhutsschadenversicherung (Schäden an eingestellten Pferden) mitversichert werden.
Die Obhutsschadenversicherung ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Schäden am eingestellten Pferd selbst, wenn:
eine Pflichtverletzung des Betriebs vorliegt
z. B. fehlerhafte Fütterung, defekte Einrichtungen oder Aufsichtsmängel ursächlich sind
Ohne diesen Baustein besteht oft kein Schutz für Schäden am eingestellten Pferd.
Welche Versicherungen werden zusätzlich für größere Betriebe notwendig?
Mit steigender Betriebsgröße wachsen Haftungsumfang und Risikokomplexität.
Zusätzlich sinnvoll bzw. erforderlich sind dann eine Inhaltsversicherung für die Betriebseinrichtung, für
Stalltechnik
Sattelkammer
Maschinen
Futtervorräte
Bei gepachteten Pferdebetrieben sollte unbedingt auch hoher Versicherungsschutz für Mietsachschäden an Gebäuden bestehen.
Für eigene Pferdebetriebe, wird eine Gebäudeversicherung (bei Eigentum) benötigt, für
Stallgebäude
Reithalle
Maschinenhalle
Auch eine Ertragsausfallversicherung bei Brand sollte abgeschlossen werden.
Gerade größere Betriebe mit landwirtschaftlichem Hintergrund benötigen hier saubere Konzepte.
Gibt es Unterschiede je nach Gewerbeform oder Betriebsgröße?
Speziell in der Betriebs-Haftpflichtversicherung wird weniger nach der Gewereform, sondern nach der Betriebsfläche und Anzahl der zu versichernden Risiken unterscheiden.
Entscheidend ist oft die HA-Fläche und Anzahl der eigenen Pferde, Schulpferde und eingestellte Pensionspferde. Auch die Reitlehrer müssen entsprechend versichert werden.
Sind Versicherungen an bestimmte Haltungsformen geknüpft?
In der Regel gibt es in der Beitragsbemessung keine Unterschiede zwischen verschiedenen Haltungsformen. Bei uns sind die nachfolgenden Haltungsformen ohne Unterscheidung versicherbar.
Boxenhaltung
Offenstallhaltung
Aktivstall
Laufstall
Weidehaltung mit/ohne Aufsicht
Wichtigste Vorgaben zu Zäunen, Raufen, Boxen und Reitanlagen:
Inwieweit bestimmte Vorschriften für Zäune gelten, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei unserem Versicherungspartner Schütz & Thies Versicherungskontor gibt es keine besonderen Zaunvorschriften.
Natürlich sollten die Zäune ausbruchssicher und regelmäßig kontrolliert werden.
Zahlen Versicherungen bei Schäden an eingestellten Pferden?
Wichtig ist hier wie oben beschrieben, der Abschluss einer Obhutsschadenversicherung.
Welche Versicherung empfehlen Sie Trainern und mobilen Reitlehrern?
Für selbstständige Trainer ist eine eigene Reitlehrer-Haftpflicht zwingend notwendig.
Sie deckt:
Schäden an Reitschülern
Schäden an fremden Pferden
Vermögensfolgeschäden
Geführte Ausritte
Beritt
Mitversicherung von Hilfspersonen
Gilt der Schutz auch mobil?
Ja – sofern:
mobile Tätigkeit ausdrücklich mitversichert ist
kein eigener Stallbetrieb besteht
fremde Anlagen genutzt werden dürfen
Wichtig ist eine deutschlandweite (oder internationale) Geltung – je nach Tätigkeitsgebiet.
Fazit: Professionelle Risikoanalyse ist entscheidend
Pferdebetriebe tragen eine hohe zivilrechtliche Verantwortung.Haftung entsteht schnell – insbesondere bei:
Publikumsverkehr
eingestellten Pferden
Beritt
Schulbetrieb
Standardversicherungen reichen häufig nicht aus.Nur spezialisierte Konzepte bieten wirklich belastbaren Schutz.
Kontakt & weitere Informationen
Schütz & Thies Versicherungskontor KG
www.ipzv-versicherungen.de 📞 Telefon: 0421 / 33 111 200✉️ E-Mail: info@schuetz-thies.de


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