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Pferdehaltung bedeutet Verantwortung – auch bei Schäden an Pensionspferden

vor 8 Stunden
3 Min. Lesezeit

Die tägliche Versorgung von Pferden umfasst weit mehr als Füttern, Misten und Weidegang. Wer einen Pferdebetrieb führt und fremde Pferde in Pension nimmt, übernimmt bei allen Stallarbeiten eine besondere Verantwortung für die ihm anvertrauten Tiere.

Gerade bei alltäglichen Tätigkeiten können Situationen entstehen, in denen sich ein Pferd verletzt. Für den Betriebsinhaber stellt sich dann schnell die Frage: Wer haftet, wenn einem Pensionspferd während der Betreuung ein Schaden entsteht?


Ein Schadenfall aus dem Stallalltag

Beim Ausmisten der Boxen bleibt eine Mistkarre kurzzeitig im Stallgang stehen. Ein Pensionspferd erschrickt, versucht über das Hindernis zu springen und verletzt sich schwer. Der Tierarzt diagnostiziert eine schwere Ataxie. Das Pferd kann möglicherweise dauerhaft nicht mehr wie bisher genutzt werden.

Neben den Tierarztkosten kann eine erhebliche Wertminderung des Pferdes entstehen. Bei einem hochwertigen Sport-, Freizeit- oder Zuchtpferd können sich daraus schnell Schadenersatzforderungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich ergeben.



Was sind Obhutsschäden?

Befindet sich ein fremdes Pferd zur Unterbringung, Versorgung oder Betreuung in einem Pferdebetrieb, ist es dem Betrieb anvertraut. Wird dieses Pferd während dieser Zeit beschädigt, spricht man im Haftpflichtbereich von einem Obhutsschaden.

Das betrifft keineswegs nur außergewöhnliche Ereignisse. Schäden können gerade bei den täglichen Arbeiten rund um die Pferdehaltung entstehen – beispielsweise beim Füttern, Misten, Führen, auf dem Weg zur Weide oder bei anderen Tätigkeiten im Stall.

Wichtig zu wissen: Schäden an anvertrauten Pferden sind nicht in jeder Betriebshaftpflichtversicherung automatisch oder in ausreichender Höhe versichert. Je nach Vertrag können Ausschlüsse oder begrenzte Versicherungssummen bestehen.


Reicht die Versicherungssumme für das anvertraute Pferd?

Diese Frage wird mit steigenden Pferdewerten immer wichtiger. Eine Absicherung von Obhutsschäden sollte deshalb nicht nur grundsätzlich vorhanden sein. Entscheidend ist auch die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Gerade Betriebe, die hochwertige Pensions-, Sport- oder Zuchtpferde betreuen, sollten prüfen, ob die vorhandene Deckung im Ernstfall tatsächlich ausreicht.

Hier bietet Schütz & Thies Versicherungskontor KG als Versicherungspartner vieler Pferdeverbände speziell auf Pferdebetriebe abgestimmte Versicherungslösungen an. Obhutsschäden an Pensionspferden können dabei mit bis zu 250.000 Euro abgesichert werden. Diese hohe Absicherung stellt insbesondere für Betriebe mit wertvollen Pferden einen wichtigen Vorteil dar.


Auch alltägliche Stallarbeit kann zum Haftungsfall werden


Jens Schütz von Schütz & Thies Versicherungskontor KG kennt die Problematik aus der Beratung von Pferdebetrieben:

„Viele Schäden entstehen nicht durch außergewöhnliche Ereignisse, sondern während ganz normaler Stallarbeiten. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Betriebsinhaber wissen, wie Schäden an den ihnen anvertrauten Pferden versichert sind. Entscheidend ist dabei nicht nur, dass Obhutsschäden eingeschlossen sind, sondern auch, ob die Versicherungssumme dem tatsächlichen Risiko entspricht.“

Dabei muss eine leistungsstarke Absicherung nicht zwangsläufig teuer sein. Je nach Betrieb und gewähltem Versicherungsschutz kann die Absicherung von Obhutsschäden bereits ab etwa 20 Euro pro Pensionspferd und Jahr möglich sein.

Wichtigste Vorgaben zu Zäunen, Raufen, Boxen und Reitanlagen:


Inwieweit bestimmte Vorschriften für Zäune gelten, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei unserem Versicherungspartner Schütz & Thies Versicherungskontor gibt es keine besonderen Zaunvorschriften.

Natürlich sollten die Zäune ausbruchssicher und regelmäßig kontrolliert werden.


Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen


Pferdebetriebe verändern sich. Die Zahl der eingestellten Pferde kann steigen, die Nutzung des Betriebes kann sich verändern und auch die Werte der betreuten Pferde können heute deutlich höher liegen als noch vor einigen Jahren.

Deshalb empfiehlt es sich, die Betriebshaftpflichtversicherung regelmäßig zu überprüfen. Dabei sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

  • Sind Schäden an Pensionspferden ausdrücklich mitversichert?

  • Wie hoch ist die Versicherungssumme für Obhutsschäden?

  • Passt die vereinbarte Deckung noch zur Anzahl und zum Wert der eingestellten Pferde?

  • Sind die tatsächlichen Tätigkeiten des Betriebes vollständig erfasst?


Fazit:


Pferdehaltung bedeutet tägliche Verantwortung. Das gilt für eine fachgerechte Versorgung ebenso wie für die Absicherung der finanziellen Risiken, die aus der Betreuung fremder Pferde entstehen können.

Obhutsschäden gehören deshalb zu den wichtigen Bausteinen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdebetriebe. Besonders bei hochwertigen Pensionspferden sollte auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme geachtet werden.

Über Schütz & Thies Versicherungskontor KG können Obhutsschäden an Pensionspferden mit bis zu 250.000 Euro abgesichert werden. Damit steht auch für Betriebe mit hochwertigen Pferden eine entsprechend leistungsstarke Absicherung zur Verfügung.


Kontakt & weitere Informationen

Schütz & Thies Versicherungskontor KG

www.ipzv-versicherungen.de 📞 Telefon: 0421 / 33 111 200✉️ E-Mail: info@schuetz-thies.de





 
 
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