Reitlehrer-Haftpflichtversicherung: Auch Online-Reitunterricht richtig absichern
Online-Reitunterricht, Videoanalysen und digitale Trainingsangebote gehören für viele Reitlehrerinnen und Reitlehrer inzwischen zum beruflichen Alltag. Reitschüler filmen Trainingseinheiten, erhalten anschließend eine Analyse oder werden sogar live per Smartphone oder Tablet unterrichtet.
Doch wie sieht es in solchen Fällen mit der Haftung aus? Besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn Reitlehrer und Reitschüler nicht am selben Ort sind?
Auch beim Online-Unterricht können Haftungsansprüche entstehen
Dass der Reitlehrer nicht selbst in der Reithalle oder auf dem Reitplatz anwesend ist, bedeutet nicht automatisch, dass keine Haftung entstehen kann.
Ein Beispiel: Eine Reitschülerin erhält während einer Online-Unterrichtsstunde konkrete Anweisungen zu einer Übung. Dabei kommt es zu einem Sturz und zu einer schweren Verletzung.
Im Anschluss kann sich die Frage stellen, ob die erteilte Anweisung der jeweiligen Situation angemessen war und ob dem Reitlehrer möglicherweise ein Beratungs- oder Anweisungsfehler vorgeworfen werden kann.
Auch bei Videoanalysen oder individuellen Trainingsplänen können entsprechende Haftungsfragen entstehen.
Online-Reitunterricht ist bei Schütz & Thies automatisch mitversichert
Jens Schütz erklärt hierzu:
„Die Tätigkeit von Reitlehrerinnen und Reitlehrern hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neben dem klassischen Unterricht vor Ort werden zunehmend auch Videoanalysen, Online-Coachings und Live-Unterricht angeboten. Deshalb ist es wichtig, dass auch diese Tätigkeiten im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Bestehende Versicherungen sollten hierauf unbedingt überprüft werden. Der Online-Reitunterricht ist bei allen über Schütz & Thies abgeschlossenen Reitlehrer-Haftpflichtversicherungen bereits mitversichert."
Versicherungsschutz bedeutet auch Prüfung der Haftungsfrage
Eine Reitlehrer-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche. Sie prüft im Schadenfall zunächst, ob überhaupt eine gesetzliche Haftung des versicherten Reitlehrers besteht.
Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz ist gerade bei komplexen Schadenfällen von großer Bedeutung.
Denn insbesondere beim Online-Unterricht kann die Frage, ob eine konkrete Anweisung tatsächlich ursächlich für einen Unfall oder Schaden war, schwierig zu beurteilen sein.
Versicherungsschutz sollte zur tatsächlichen Tätigkeit passen
Auch wenn Online-Reitunterricht bei den über Schütz & Thies abgeschlossenen Reitlehrer-Haftpflichtversicherungen bereits eingeschlossen ist, sollte der gesamte Tätigkeitsumfang eines Reitlehrers regelmäßig überprüft werden.
Das gilt insbesondere dann, wenn zusätzlich weitere Tätigkeiten angeboten werden, beispielsweise Beritt, Lehrgänge, Seminare, Trainingsveranstaltungen oder eine eigene Pferdehaltung.
Ziel ist es, den Versicherungsschutz möglichst genau an die tatsächliche Tätigkeit von Reitlehrerinnen und Reitlehrern anzupassen.
Fazit:
Bestehende Reitlehrer-Haftpflichtversicherungen sollten dahingehend überprüft werden, ob Online-Reitunterricht mitversichert gilt. Online-Reitunterricht ist längst Bestandteil moderner Reitlehrertätigkeit.
Kontakt & weitere Informationen
Schütz & Thies Versicherungskontor KG
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