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Reitschulbetriebe und Schulpferde richtig versichern

Sie geben seit Jahren Reitunterricht und haben Schulpferde, die für den Reitunterricht genutzt und zusätzlich auch gegen Entgeld für Reitausflüge vermietet werden.

Welche Versicherungen sind wichtig, um bei einem Unfall des Reitschülers nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.


Jens Schütz von Schütz & Thies Versicherungskontor KG erläutert hierzu, dass jede/r Reitlehrer:in eine Reitlehrer-Haftpflichtversicherung benötigt. Die Reitlehrer-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz, wenn der/die Reitlehrer:in bzw. die Reitschule mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert wird. Die Versicherung reguliert berechtigte Ansprüche und lehnt unberechtigte Ansprüche auf Kosten der Versicherung ab.


Werden eigene Schulpferde eingesetzt, so muss unbedingt in die Pferde-Haftpflichtversicherung zusätzlich das Schulpferderisiko eingeschlossen werden. Die „normale“ Pferde-Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus. Bockt das Pferd und der/die Reitschüler:in fällt vom Pferd, besteht über die normale Pferde-Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz!


Wenn eigene Pferde auch gegen Entgeld für Reitstunden oder Reitausflügemietet werden, sollte unbedingt geprüft werden, ob auch hierfür Versicherungsschutz besteht. Viele Versicherungen bieten zwar gegen Mehrbeitrag Versicherungsschutz für Schulpferde, nicht aber für den gewerblichen Verleih von Pferden. Optimal ist es natürlich, wenn gegen einen Beitragszuschlag automatisch die Schulpferdenutzung und der gewerbliche Verleih mitversichert gilt.


Es wird empfohlen, dass sich gerade Reitschulbetriebe von Spezialisten beraten lassen sollten, welche Versicherungen benötigt werden. Auch sollte regelmäßigt überprüft werden, ob alle tätigen Reitlehrer:innen und alle eingesetzten Schulpferde versichert sind.


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