Transport fremder Pferde: Wer haftet, wenn etwas passiert?
Gemeinsam zum Turnier – doch wer trägt das Risiko, wenn beim Pferdetransport ein Schaden entsteht? Versicherungsexperte Jens Schütz erklärt, worauf Pferdehalter und Fahrer achten sollten.
Mit Beginn der neuen Turniersaison sind wieder zahlreiche Pferdeanhänger auf Deutschlands Straßen unterwegs. Nicht jeder Pferdebesitzer verfügt jedoch über ein eigenes Transportfahrzeug. Da liegt es nahe, das Pferd einer Stallkollegin oder eines Freundes einfach mitzunehmen. Schließlich ist im Anhänger häufig noch ein Platz frei.
Was unter Reiterfreunden als unkomplizierte Gefälligkeit beginnt, kann im Schadenfall allerdings erhebliche finanzielle Folgen haben. Denn wird ein fremdes Pferd während des Transports verletzt oder beschädigt es den Anhänger, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet eigentlich – und welche Versicherung übernimmt den Schaden?
Jens Schütz, Versicherungsspezialist für den Pferdesport und Inhaber der Schütz & Thies Versicherungskontor KG, erläutert die wichtigsten Risiken und gibt praktische Hinweise für Pferdehalter.
Wenn das Pferd den Anhänger beschädigt
Schon beim Verladen kann es zu einem Schaden kommen. Ein Pferd erschrickt, schlägt gegen die Seitenwand oder beschädigt mit den Hufen die Rampe des fremden Pferdeanhängers.
Grundsätzlich haftet der Pferdehalter nach § 833 BGB für Schäden, die durch die typische Tiergefahr seines Pferdes entstehen. Dazu gehören beispielsweise unkontrollierte Bewegungen, Scheuen oder Ausschlagen.
Allerdings bedeutet diese gesetzliche Haftung nicht automatisch, dass auch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt.
„Viele Pferdebesitzer gehen davon aus, dass ihre Pferdehaftpflicht sämtliche Schäden abdeckt, die ihr Pferd verursacht. Gerade bei Schäden an fremden Pferdeanhängern kann es jedoch Einschränkungen oder Ausschlüsse geben“, erklärt Jens Schütz. Für Kunden von Schütz & Thies gibt es hier einen wichtigen Vorteil: In den entsprechenden Rahmenverträgen sind Schäden, die das versicherte Pferd an fremden Pferdetransportanhängern verursacht, grundsätzlich ohne gesonderte Entschädigungsbegrenzung mitversichert. Maßgeblich bleiben die vereinbarten Versicherungsbedingungen und Deckungssummen.
Wenn sich zwei Pferde während der Fahrt verletzen
Ein weiteres Risiko entsteht, wenn mehrere Pferde gemeinsam transportiert werden.
Ein Pferd gerät während der Fahrt in Panik, schlägt aus und verletzt dabei das danebenstehende Pferd. Auch in einem solchen Fall kann die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung des verursachenden Pferdes eintrittspflichtig sein.
Allerdings ist die rechtliche Beurteilung nicht immer einfach. Häufig gibt es keine Zeugen, sodass sich der genaue Schadenhergang nur schwer rekonstruieren lässt.
Zudem kann bei einer gegenseitigen Verletzung von Pferden die Tiergefahr beider Tiere eine Rolle spielen. Ob und in welcher Höhe Schadenersatz zu leisten ist, hängt deshalb von den Umständen des Einzelfalls ab.
„Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz möglichst umfassend gestaltet ist und der Versicherer auch bei komplizierten Haftungsfragen kompetent unterstützt“, betont Schütz.
Verkehrsunfall mit fremdem Pferd: Wer bezahlt die Tierarztkosten?
Besonders schwerwiegend können die Folgen eines Verkehrsunfalls sein.
Der Fahrer verliert beispielsweise die Kontrolle über sein Gespann, der Anhänger kippt um und das mitgenommene Pferd wird schwer verletzt. Neben hohen Tierarztkosten kann im schlimmsten Fall sogar der Verlust des Pferdes drohen.
Hier besteht ein häufig unterschätztes Versicherungsproblem.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs oder des Anhängers übernimmt Schäden an den transportierten Pferden nicht! Das Pferd gilt als Ladung und ein Schaden an der Ladung gilt generell ausgeschlossen.
Gefälligkeitstransport: Ist der Fahrer von der Haftung befreit?
Wer das Pferd eines Freundes kostenlos mitnimmt, handelt häufig aus reiner Gefälligkeit.
Doch Vorsicht: Ein solcher Freundschaftsdienst führt nicht automatisch zu einem Haftungsausschluss.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zwar ein stillschweigender Haftungsverzicht angenommen werden. Ob dieser tatsächlich vorliegt, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Bei grober Fahrlässigkeit kommt eine Haftung des Fahrers besonders in Betracht.
„Wer ein fremdes Pferd transportiert, übernimmt eine große Verantwortung. Vielen Fahrern ist nicht bewusst, dass ein schwerer Unfall erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen kann“, warnt Jens Schütz.
Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor dem Transport klare Vereinbarungen zwischen Pferdehalter und Fahrer zu treffen. Auch ein schriftlicher Haftungsausschluss sollte rechtlich sorgfältig formuliert werden, denn nicht jede Haftungsbeschränkung ist wirksam.
Welche Versicherung schützt das transportierte Pferd?
Wer sein Pferd regelmäßig oder gelegentlich durch andere Personen transportieren lässt, sollte den Versicherungsschutz rechtzeitig überprüfen.
Eine spezielle Pferdetransportversicherung kann – abhängig vom gewählten Tarif – bestimmte Unfall-, Verletzungs- und Transportrisiken absichern.
Auch eine Pferdelebensversicherung kann bei versicherten Ereignissen finanzielle Leistungen erbringen, beispielsweise wenn ein Pferd infolge eines versicherten Unfalls verstirbt oder aus versicherten Gründen eingeschläfert werden muss.
Wichtig ist dabei, die konkreten Leistungen und Ausschlüsse zu prüfen. Nicht jede Versicherung übernimmt beispielsweise sämtliche Behandlungskosten nach einem Transportunfall.
Wird ein Schaden durch eine Transportversicherung reguliert, kann zudem ein möglicher Regressanspruch gegen einen haftenden Schadenverursacher entstehen.
Unser Fazit: Vor der Fahrt den Versicherungsschutz prüfen
Das gemeinsame Fahren zum Turnier oder Lehrgang gehört für viele Reiter zum Alltag. Dennoch sollte der Transport fremder Pferde nicht unterschätzt werden.
Bereits ein kleiner Zwischenfall beim Verladen kann Schäden am Anhänger verursachen. Ein schwerer Verkehrsunfall kann dagegen zu erheblichen Tierarztkosten oder sogar zum Verlust eines wertvollen Pferdes führen.
Jens Schütz empfiehlt deshalb:
Prüfen Sie, ob Ihre Pferdehalter-Haftpflichtversicherung Schäden an fremden Pferdetransportanhängern einschließt.
Klären Sie vor dem Transport, wer für mögliche Schäden am mitgenommenen Pferd haftet.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass bei einem Gefälligkeitstransport automatisch ein Haftungsausschluss besteht.
Prüfen Sie, ob eine Pferdetransportversicherung oder Pferdelebensversicherung sinnvoll ist.
Lassen Sie sich insbesondere bei regelmäßigen Fremdtransporten individuell beraten.
„Ein gemeinsamer Transport sollte für alle Beteiligten eine unkomplizierte Angelegenheit bleiben. Mit der richtigen Absicherung lassen sich viele finanzielle Risiken deutlich reduzieren“, so Jens Schütz abschließend.
Kontakt & weitere Informationen
Schütz & Thies Versicherungskontor KG
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