Die Haltung von Pferden auf der Weide ist ein elementarer Bestandteil artgerechter Pferdehaltung. Sie fördert das Sozialverhalten, unterstützt das Wohlbefinden der Tiere und kommt ihrer natürlichen Lebensweise am nächsten. Doch was passiert, wenn es auf der Weide zu einem Unfall kommt? Wer haftet bei Weideunfällen, wenn ein Pferd von einem anderen geschlagen wird und sich dabei verletzt?
Um diese Fragen zu klären, sprachen wir mit Jens Schütz von Schütz & Thies Versicherungskontor KG, Versicherungspartner vieler Pferdeverbände. Jens Schütz gibt einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt auf, wie eine Pferdehaftpflichtversicherung und eine Pferde-OP-Versicherung im Ernstfall helfen können.
Hohe Kosten im Schadensfall – Pferdehaftpflichtversicherung als Grundlage
Weideunfälle können hohe Kosten nach sich ziehen. Die Behandlungskosten bei einer schweren Verletzung eines Pferdes – inklusive Operation, Rehabilitation und Nachsorge – summieren sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag. Jens Schütz betont: „Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist für jeden Pferdehalter unverzichtbar. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – und das auf Kosten der Versicherungsgesellschaft.“
BGH-Urteil: Kein Schadensersatz ohne Nachweis der Tiergefahr
Früher wurde bei Weideunfällen oft eine 50%ige Schadensregulierung vorgenommen, wenn die Ursache des Unfalls nicht eindeutig geklärt werden konnte. Doch das hat sich mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24.04.2018 (Az. VI ZR 25/17) grundlegend geändert.
Der BGH entschied, dass bei unklarer Schadensverursachung keine Haftung besteht. Der Geschädigte muss nachweisen, dass sich die spezifische Tiergefahr eines bestimmten Tieres verwirklicht hat und dass diese kausal für den eingetretenen Schaden war. Es reicht nicht aus, zu vermuten, dass eines der auf der Weide befindlichen Pferde den Schaden verursacht haben könnte. „In der Praxis bedeutet dies, dass eine Haftung des vermeintlichen Schädiger-Pferdes meist ausgeschlossen ist, wenn es keine Zeugen oder eindeutigen Beweise gibt“, erklärt Schütz.
Sollten Haftpflichtansprüche an den Pferdehalter des vermeintlich schädigenden Pferdes gestellt werden, hat dieser ebenfalls Versicherungsschutz. Dieser umfasst nicht nur die Begleichung berechtigter Ansprüche, sondern auch die Ablehnung unberechtigter Forderungen durch die Pferdehaftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherte in einem Streitfall nicht alleine dasteht – die Versicherung übernimmt die rechtliche Auseinandersetzung und trägt die entstehenden Kosten.
„Handeln auf eigene Gefahr“ bei gemeinsamer Weidehaltung
Der BGH führte in seinem Urteil zudem aus, dass Pferdehalter, die ihre Tiere gemeinsam mit anderen Pferden auf einer Weide halten und dabei auf eine ständige Beaufsichtigung verzichten, bewusst das Risiko eingehen, eine konkrete Schadensverursachung nicht nachweisen zu können. Diese Haltung wird als „Handeln auf eigene Gefahr“ bewertet.
Absicherung durch Pferde-OP-Versicherung
Um sich vor den finanziellen Folgen eines solchen Unfalls zu schützen, rät Jens Schütz nicht nur zur Pferdehaftpflichtversicherung, sondern auch zum Abschluss einer Pferde-OP-Versicherung. Diese übernimmt die hohen Kosten für Operationen und entlastet Pferdehalter im Ernstfall. Besonders bei schwerwiegenden Weideunfällen kann eine Pferde-OP-Versicherung den entscheidenden Unterschied machen und die finanzielle Belastung erheblich reduzieren.
Fazit: Pferdehaftpflichtversicherung und Pferde-OP-Versicherung bieten Sicherheit bei Weideunfällen
Weidehaltung ist eine Bereicherung für jedes Pferd. Doch sie birgt auch Risiken, die Pferdehalter nicht unterschätzen sollten. Dank der Pferdehaftpflichtversicherung können finanzielle Belastungen im Schadensfall abgemildert werden, während eine Pferde-OP-Versicherung die hohen Kosten bei Operationen übernimmt. Jens Schütz fasst zusammen: „Wer seine Tiere artgerecht halten möchte, sollte auch für den Ernstfall vorsorgen. Mit der richtigen Absicherung steht einem unbeschwerten Weideerlebnis nichts mehr im Weg.“
Um sich hier als Pferdehalter zumindest vor hohen Operationskosten zu schützen, empfiehlt Jens Schütz unbedingt den Abschluss einer geeigneten Pferde-OP-Versicherung.

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