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Wenn Pensionspferde ausbrechen – Welche Versicherungen kommen hierfür auf?

Jens Schütz erläutert hierzu, dass für Schäden, die Pensionspferde durch Ausbrechen von der Koppel verursachen, in erster Linie die Pferdehalterhaftpflichtversicherung aufkommt. Diese Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch die eigenen Pferde verursacht werden, wenn sie entweder ausbrechen oder anderweitig Schäden an Dritten oder deren Eigentum verursachen.


Im Falle von Schäden, die Pensionspferde verursachen, hat die Pferdehalterhaftpflichtversicherung in der Regel das Recht auf Regress gegenüber dem Pensionspferdestall (dem sogenannten gewerblichen Tierhüter). Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten, die sie für Schäden übernommen hat, vom Pensionspferdestall zurückfordern kann.


Der gewerbliche Tierhüter kann sich nur entlasten, wenn er nachweist, dass er sämtliche Sorgfaltspflichten erfüllt hat, um ein Ausbrechen der Pferde zu verhindern. Dieser Nachweis ist in der Praxis jedoch sehr schwer zu führen.


Es ist für Pensionspferdeställe daher wichtig, nicht nur eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung für ihre Kunden zu empfehlen, sondern auch selbst gut versichert zu sein, um im Fall von Regressforderungen angemessen geschützt zu sein. Hat der gewerbliche Tierhüter eine entsprechende gewerbliche Tierhüter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kümmert sich diese Versicherung um die vollständige Abwicklung der Regressansprüche.


Auch Privatpersonen, die Pferde von Bekannten und Freunden einstellen und hierfür Geld erhalten, werden schnell „gewerbliche Tierhüter“ und sollten sich entsprechend versichern!




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