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Privathaftpflicht: BGH-Urteil zu nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchen gilt auch im Rahmen der Pr


BGH-Urteil nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche Privat-Haftpflichtversicherung

Auch im Rahmen der Privathaftpflicht-, bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Ansprüche aus Schäden am Nachbargebäude, die infolge eines übergreifenden Schadenereignisses eintreten. Mit Urteil vom 09.02.2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigt, dass Hauseigentümer für unverschuldete Brandschäden am Nachbarhaus haften müssen, die durch Arbeiten an dessen Dach entstanden sind. Im vorliegenden Fall hatte ein vom Grundstückseigentümer beauftragter Handwerker durch Unachtsamkeit bei der Ausführung von Dacharbeiten das Gebäude in Brand gesetzt und das Feuer gelangte über die Grundstücksgrenze auf das Nachbargebäude. Der BGH bestätigte einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gemäß § 906 BGB gegen den beauftragenden Grundstückseigentümer. Ein Verschulden wird beim nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch nicht vorausgesetzt; eine vom Grundstück ausgehende "rechtswidrige Einwirkung" ist ausreichend, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgeht (Verursacher ist Störer gemäß § 1004 Abs. 1 BGB). Wir bestätigen daher, dass über die Basler Privathaftpflicht-, bzw. Basler Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für alle mitversicherten Immobilien im Sinne der „Störerhaftung" für derartige Ausgleichsansprüche Versicherungsschutz gem. Ziff. 1 der AHB besteht.


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